Project Wet Shanghai Ecolab

Menschenrechte

Wir bei Ecolab verpflichten uns dazu, das Wohlbefinden von Personen und Gemeinden weltweit zu fördern. Aus diesem Grund haben wir formale Richtlinien und Abläufe entwickelt, um sicherzustellen, dass bei unseren Geschäftsaktivitäten und in unserer Lieferkette weltweit die Menschenrechte respektiert werden.

Unsere Richtlinie

Wir verpflichten uns zur Einhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards der „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights), die die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Universal Declaration of Human Rights) und die im Jahr 1998 von der International Labor Organization (ILO) festgelegten „Kernarbeitsnormen“ (Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work) beinhalten. Wir arbeiten in Übereinstimmung mit den im Standard SA8000 beschriebenen Richtlinien und Verfahren zum Schutz der grundlegenden Menschenrechte der Arbeiter. Wir streben danach, ein inklusives und respektvolles Arbeitsumfeld und angemessene Arbeitsbedingungen sicherzustellen, um allen Formen von Kinder- und Zwangsarbeit, Diskriminierung, Korruption und Bestechung entgegenzuwirken. Wir haben regionale Programme implementiert, um die Einhaltung dieser Richtlinien und Verpflichtungen zu gewährleisten. Darüber hinaus führen wir Bewertungen unserer Einhaltung geltender Gesetze und ethischer Standards durch, um die Risiken im Hinblick auf die Sicherstellung von Menschenrechten besser zu verstehen.


  • Unser Verhaltenskodex umfasst detaillierte Menschenrechtsaspekte in Bezug auf unsere Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Ecolab dazu verpflichten, potenzielle Verletzungen von Menschenrechten zu melden.
  • Unser Verhaltenskodex legt die Erwartungen von Ecolab an unsere Lieferanten hinsichtlich Integrität, der Einhaltung ethischer und rechtlicher Standards und Gesetze, Vertraulichkeit, der Annahme von Geschenken und anderen Zuwendungen, Geschäftsessen, der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Arbeitsrecht, Gesundheit und Sicherheit, Umwelt, Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung, sowie der Sicherstellung eines gerechten Wettbewerbs und der Qualität der gelieferten Materialien fest.
  • Unsere Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel legt unsere Bemühungen zur Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel fest.
  • Unsere Standards für ethische Beschaffung kommunizieren gegenüber unseren Anbietern und Geschäftspartnern unsere Erwartungen in Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten sowie ethischer und unserer operativen Standards, einschließlich der Einhaltung der Richtlinien des „UK Modern Slavery Act“ und des „kalifornischen Gesetzes über die Transparenz von Lieferketten“ (California Transparency in Supply Chains Act).
  • Unsere „Richtlinie zu Konfliktmaterialien“ unterstützt Menschenrechtsorganisationen dabei, Gewalt und Schreckenstaten in Zentralafrika zu verhindern, vor allem in der Demokratischen Republik Kongo und neun Nachbarländern.
  • Als Unternehmen mit Präsenz in Südafrika unterstützen und verpflichten wir uns den „Global Sullivan Principles of Social Responsibility“. Darüber hinaus befolgen wir die Bestimmungen des südafrikanischen „Employment Equity Act“ und „Black Economic Empowerment Act“, die entworfen wurden, um die „Global Sullivan Principles of Social Responsibility“ durchzusetzen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

Richtlinien und Verfahren Lieferantenrichtlinien

Veröffentlichungen
Es ist ein fester Bestandteil von Ecolabs Unternehmenspolitik, Unstimmigkeiten in Bezug auf Kinderarbeit, die Verletzung von Frauen- und Minderheitenrechten sowie anderen von der EEOC (U.S.Equal Employment Opportunity Commission) festgelegten Menschenrechten zu veröffentlichen. In den vergangenen fünf Jahren wurden unserem Unternehmen keinerlei Strafen durch Regierungsorganisationen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen auferlegt.

Integrität und ethische Standards

Wir streben danach, die höchsten gesetzlichen und ethischen Standards einzuhalten, unabhängig davon, wann und wo wir tätig sind. Unser Verhaltenskodex dient allen leitenden Angestellten, Mitgliedern der Geschäftsführung, sowie allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Ecolab als Leitfaden für ethische Verhaltensweisen und Entscheidungen in Übereinstimmung mit dem Kodex und den Gesetzen in den Ländern, in denen wir operieren.

Unser Ziel besteht darin, dass jährlich 100 % unserer weltweit tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erfolgreich an einem Lehrgang teilnehmen und dafür ein Zertifikat erhalten, sowie die Bestimmungen des Verhaltenskodex lesen und diesen zustimmen. Im Jahr 2022 haben wir einen Anteil von 99 % erfolgreichen Teilnahmen weltweit erreicht.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können sich bei Bedenken hinsichtlich des Kodex an ihren Manager, die Personalabteilung, die Abteilung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die Rechtsabteilung, die unabhängige Verhaltenskodex-Hotline von Ecolab oder einen Online-Dienst wenden, den interne und externe Parteien nutzen, um Bedenken zu äußern. Alle Meldungen potenzieller Verletzungen des Verhaltenskodex werden sorgfältig untersucht und es werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Darüber hinaus bieten wir ein Whistleblower-Programm an, um sicherzustellen, dass Meldungen zeitnah untersucht und dass auf Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung einheitliche, effektive Maßnahmen ergriffen werden.


Bekämpfung von Korruption

Die Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption von Ecolab und zugehörige Abläufe werden in einem jährlichen Lehrgang kommuniziert. Darüber hinaus bieten Führungskräfte in allen Regionen und an allen Standorten, an denen ein hohes Risiko für Korruption besteht, detaillierte persönliche Schulungen zur Bekämpfung von Korruption an.

Als Bestandteil seines internen Prüfprogramms prüft Ecolab regelmäßig Geschäftsprozesse und führt effektive Kontrollen zur Bekämpfung von Korruption durch. Im Jahr 2022 wurde eine spezifische Prüfung zur Korruptionsbekämpfung sowie verschiedene weitere Prüfungen in allen Regionen und an allen Standorten durchgeführt, bei denen kein erhebliches Risiko festgestellt wurde.